Heraldiker Heraldik Herold
 
Das Menü des Heraldikers:
Home
Heraldik
=> Historisches
=> Wappenrecht
=> Philosophie
=> Wappenstiftung
=> Wappen-Galerie
=> Leistungen und Preise
=> Svenska & English
=> Wappenkunst
Schwertkämpfer
Autor
Bonusmaterial
Linkliste
Gästebuch
Kontakt
 

Wappenrecht

Heraldische Regeln

Die heraldischen Regeln sind ein historisches System, das sich im Laufe des Mittelalters entwickelt und seitdem weiterentwickelt hat. In vielerlei Hinsicht ist diese Entwicklung mit der Entwicklung von Sprache und Schrift vergleichbar. Auch hier gilt der jeweils aktuelle Stand den Meisten als die Ultima Ratio, während Andere einen leicht historisch zurückliegenden Stand als "klassisch" und damit "besser" auffassen. Heraldik ist damit, wie jede Schrift, eine Form der Vermittlung von Inhalten durch Symbole. Die heraldischen Regeln sind bei so einer Schriftsprache so etwas wie eine zugehörige Grammatik. Von Ihnen abzuweichen bedeutet, Kaudawelsch zu reden. Sie sinnvoll zu modifizieren bedeutet, einen anderen, neuen Dialekt zu sprechen. Ähnliches gilt für die zugehörigen Symbole, die die "Wörter" der Heraldik darstellen. Wie in jeder Sprache, so gibt es auch hier gelegentliche neue Wörter wie auch solche, die zeitlos sind. Dies ist die Grundlage, auf der jedes Wappenrecht fußen muß.


Historisches und aktuelles Recht

Im Mittelalter wurde das Wappenrecht letztlich durch die Herolde erfunden, vertreten und kanonisiert. Wann immer ein Punkt des Wappenrechts Einzug in ein Gesetzbuch fand, hatte mindestens ein Herold seinen Anteil daran. In gewisser Hinsicht hat sich daran bis heute nichts geändert.
 Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist daher so, daß Herolde oder Heraldiker formal nichts zu sagen haben, es aber in der Praxis dennoch tun. Um ihren Anspruch zu untermauern, wird häufig auf die Rechtslage des Kaiserreiches oder ganz anderer Staaten verwiesen.
 Die Gesetze der Bundesrepublik stellen dabei die Familienheraldik in die Nähe der Familiennamen. Ein Wappen wird demnach als Namenzusatz betrachtet. Das bedeutet aber nicht, daß man einfach das Wappen einer namensgleichen Familie übernehmen darf. Hierzu muß eine Abkunft vom Wappenstifter nachgewiesen werden. Wenn von diesem keine weiteren Informationen vorliegen, so wird jedoch häufig davon ausgegangen, daß "er" das Wappen nur in seiner direkten männlichen Nachkommenschaft legitimiert hätte. Tatsächlich entspricht dies mittelalterlichem und neuzeitlichem Usus. Allein ist auch dieser Usus nicht ohne Gegenbeispiele. Es gab durchaus mittelalterliche Adelsfamilien, die Namen und Wappen in einer weiblichen Linie vererbten, wenn die männliche ausstarb. Dies war etwa bei den Herzögen von Arenberg der Fall. Wenn Sie hingegen heute ein neues Wappen stiften, so legen Sie allein fest, wer führungsberechtigt ist und wer nicht. Dies können Ihre männlichen Nachkommen ebenso sein wie alle Ihre Nachkommen oder sämtliche Einwohner von Sprockhövel.
 Wappen, die keine Familienwappen sind, fügen sich in dieses Konstrukt ein. Ein Vereinswappen zum Beispiel dürfen meist alle aktuellen Mitglieder eines bestimmten Vereins führen. Dies wurde dann von dem Verein als Stifter des Vereinswappens so festgelegt.


Wappenrollen

Um ein Wappen führen zu können, müssen Sie gegebenenfalls eine Berechtigung dazu nachweisen können. Wenn es sich um ein Vereinswappen handelt, so müssen Sie einfach ihre Mitgliedschaft in dem fraglichen Verein nachweisen. Der Verein wiederum ist es dann, der nachweisen muß, ob er das Wappen gestiftet oder sonstwie die Rechte daran erworben hat.
 Wenn Sie als Privatperson deshalb ein historisches Wappen führen wollen, müssen Sie entsprechend als Ahnenforscher tätig werden. Hier kommen die Wappenrollen ins Spiel. Diese gibt es schon seit Jahrhunderten und stellen Sammlungen von Wappen, meist aus einer bestimmten Region, dar. Auch heute noch, oder wieder, gibt es eine ganz Reihe von ihnen in Deutschland. Letztlich sind dies private Organisationen, die Wappen veröffentlichen. Die Preise dafür unterscheiden sich ebenso wie die Ansprüche an historische und heraldische Korrektheit. Dennoch bieten sie prinzipiell den einen gängigen Ansatz, mit dem man das Recht zum Führen eines Wappens gemeinhin nachweist. Vor einem deutschen Gericht wäre es allerdings ebenso beweiskräftig, wenn Sie Photos besitzen, die Sie zu einem vielleicht fraglichen Zeitpunkt beim Führen Ihres Wappens zeigen.


Heute waren schon 1 Besucher (4 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden