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Codex Ferri

Codex Ferri

 

Version 1.0

 

Regelwerk für den bewaffneten Freikampf mit historisierenden Handwaffen

 

§ 1        Anwendung

 

Der Anwendungsbereich dieses Regelwerkes sind historisierende Veranstaltungen, die Vorbereitung für diese, oder eine weitere Abstraktion davon im Sinne sportlicher Aktivitäten. Für diesen Zusammenhang bietet es Möglichkeiten zur sicheren kämpferischen Interaktion. Das Regelwerk soll dazu dienen, reale Verletzungen zu verhindern.

Dies ist gemeint, wenn im Folgenden von Kampf und Kämpfern die Rede ist.

 

§ 2        Waffen

1. Wenn im Folgenden von Waffen die Rede ist, so sind keine Waffen im Sinne des deutschen Gesetzes gemeint. Hiernach würde es sich vielmehr um    Anscheinwaffen handeln, die grundsätzlich nicht den Zweck haben, echten Schaden zuzufügen. Eine entsprechende Anwendung wäre missbräuchlich und soll im Sinne dieses Regelwerkes verhindert werden.

 

2. Nahkampfwaffen: Als Nahkampfwaffen gelten alle ein- oder zweihändig geführten Waffentypen ohne Reichweite. Klingen dabei müssen eine Schlagkante von mindestens 2 Millimetern aufweisen. Alle Spitzen müssen eine deutliche Rundung haben. Holz- und Metallteile müssen gleichermaßen frei von Stellen sein, die erkennbar splittern oder Oberflächen aufreißen könnten.

 

3. Fernkampfwaffen: In diese Kategorie fallen historisierende Fernkampfwaffen ohne chemische Zündung (also Bögen, Armbrüste und Schleudern). Ihre Projektile müssen so konstruiert sein, dass sie Kindern und Tieren keinen Schaden zufügen können. Gleiches gilt für die Schusshärte.

4. Wuchtwaffen: Historisierende Waffen, die eine Wuchtwirkung simulieren sollen (also Hämmer, Streitkolben und Kettenwaffen) sind ausschließlich in Einzelkämpfen zwischen Kämpfern zugelassen, die mit ihnen eine hinreichende Erfahrung haben.

5. Unzulässige Waffen: Im Kampf unzulässig sind alle Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetztes. Dies schließt historisierende Replica außerhalb der genannten Gruppen mit ein. Weiterhin unzulässig sind Waffen aus ungeeigneten    Materialien. Dieses Regelwerk dient primär zur Handhabung von Metallwaffen.    Weichere oder unflexible Materialien und speziell Kunststoffe sind hier nicht einzusetzen. Ebenfalls nicht einzusetzen sind Waffen aus spröden Metallen. Aufgrund von Mängeln kann eine Waffe jederzeit als unzulässig erklärt werden.  Unzulässig sind alle historisierenden Gegenstände und Strategien, die auf reale Verletzungen abzielen, oder einen Kämpfer in seiner Wahrnehmungsfähigkeit behindern.

6. Sonderfälle: Weitere Waffentypen, wie etwa historische Kriegswaffen, sind entsprechend der obigen Kategorien einzuordnen. Für ihre Projektile gelten dieselben Bestimmungen, wie für andere Fernkampfwaffenprojektile auch. Ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die Bewegungsfreiheit der Kämpfer ist gegebenenfalls mit Feuerwehr oder THW abzustimmen.

7. Schutzwaffen: Abweichend von §2-1 sollen Schutzwaffen (also Schilde und Rüstungen) eine reale Schutzwirkung haben. In Bezug auf eine aktive       Verwendbarkeit müssen sie jedoch dieselben Sicherheitsstandards erfüllen wie Nahkampfwaffen.

 

 

§ 3        Ausrüstung

  

1. Im Kampf ist keine Ausrüstung mitzuführen, die andere Kämpfer gefährden könnte. Insbesondere ist jedes Mitführen realer Waffen untersagt.

   
2. Zusätzliche Ausrüstung außerhalb der genannten Kategorien darf nur mitgeführt werden, wenn sie den Kampfablauf nicht behindert.

  

3. Moderne, nicht historisierende und nicht verdeckte Ausrüstung und Schutzausrüstung sollte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters getragen werden.

  

4. Als Mindestrüstungsschutz gelten nur feste Handschuhe. Darüber hinaus werden ein geschlossener Helm und ein leichter Körperpanzer (Gambeson) dringend empfohlen.

  

5. Es gibt kein Rüstungsmaximum. Ein Kämpfer sollte soviel Rüstung tragen, wie es für ihn persönlich in seiner Bewegungsfreiheit und Kondition sinnvoll ist. Auch eine Rüstungsbeschränkung aufgrund der jeweiligen historisierenden Darstellung wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich abgelehnt.

   
 

§ 4        grundsätzliches Verhalten

  

1. Alle Kämpfer sollen gesund und ausgeruht zum Kampf erscheinen. Sie dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. Relevante chronische Erkrankungen sind dem Veranstalter anzuzeigen. Brillen sind gesichert zu tragen.

 

2. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist umgehend zu entsprechen. Jede Prüfung von Streitfragen erfolgt im Nachhinein.

  

3. Anweisungen von Dritten ist grundsätzlich Folge zu leisten, soweit es der Sicherheit dient. Jeder Kampf soll auf einen entsprechenden Zwischenruf hin unterbrochen werden.

 

4. Der Kampf findet innerhalb einer ausgezeichneten Zone statt. Diese ist nicht zu verlassen, solange der Kampf andauert. Wenn sich außerhalb der Kampfzone Zuschauer befinden, so sollten die Kämpfer mit einem zusätzlichen Sicherheitsabstand planen.

   
 

§ 5        Trefferzonen und Trefferarten

  

1. Treffer unterscheiden sich in Härte und getroffener Körperzone. Sie unterscheiden sich nicht durch Art oder Form einer Waffe. Ob ein Treffer durch hölzerne oder metallene Waffenteile erfolgt, ist unerheblich.

  

2. Jede Nahkampfwaffe kann Treffer durch Hiebe zufügen. Diese zählen am Torso und am ganzen Arm und Bein. Davon ausgenommen sind Gelenke und Genitalien.

  

3. Stiche sind zulässig, sofern die zugehörige ausführende Waffe sicher mit zwei Händen gegriffen ist und bleibt. Die Art des angelegten Griffes bleibt davon unberührt. Trefferzonen für Stiche sind ausschließlich der Bauchraum und die Oberschenkel.

  

4. Das Greifen in eine Waffe entspricht historischem Vorbild und ist ausdrücklich erlaubt. Entscheidend dabei ist jedoch die Sicherheit des Griffes. Gelingt es einem so Angegriffenen, seine Waffe freizuziehen, so gilt die Aktion als Treffer gegen den Angreifer. Wird ein Schild gegriffen und freigezogen, so bleibt dies ohne Folge.

  

5. Wird der Kopf getroffen, so zählt dies als als Trefferpunktverlust für den Angreifer. Im Wiederholungsfall ist die Kampftauglichkeit des Angreifers zu prüfen.

    
6. Projektile von Fernkampfwaffen treffen innerhalb der Trefferzonen von Nahkampfwaffen.

 

 

§ 6        Verhalten im Kampf

1. Jeder Kämpfer achtet darauf, nur in zulässiger Weise zu treffen.

2. Jeder Kämpfer hat selbstständig zu beachten, ob und wie er selbst getroffen wird.

3. Sofern eine Waffe eine Trefferzone berührt, gilt ein Treffer als ausgeführt.

4. Es gibt keine "zu sanften" Treffer, sehr wohl jedoch "zu harte"! Reale Verletzungen sind zwar historisch, sind historisierend jedoch nicht erwünscht. Große Zerstörungswut gegen Rüstungsteile zu richten, ist nicht historisch, sondern dumm.

 

5. Ein Kämpfer kann einen Treffer gegen ihn nicht zählen, sofern dieser durch seine Schwere unsicher und potentiell verletzend auf ihn wirkt. Bei Streitfällen hierzu entscheidet der Schiedsrichter oder der Veranstalter.

6. Ein ausgeschiedener Kämpfer ist nicht weiter anzugreifen. Er sollte sich erkennbar aus einem Kampf zurückziehen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenkämpfen.

7. Schildschläge und aktiver Schildeinsatz sind grundsätzlich erlaubt. In dieser Weise können jedoch keine Treffer erzielt werden. Entsteht auf diese Weise ein harter Körpertreffer, so kann der Getroffene einen Punktgewinn für sich reklamieren. Im Wiederholungsfall ist dabei die Kampftauglichkeit des Angreifers zu prüfen.

   

8. Aktiver Körpereinsatz ist grundsätzlich erlaubt, sollte aber weitestgehend auf speziell abgesprochene Einzelkämpfe reduziert bleiben. Damit sind insbesondere historisch inspirierte Ringkampfmanöver gemeint. Auch Tritte zum Schild zählen dazu. Andere Kämpfer dürfen durch solche nicht real gefährdet werden.               Ansonsten ist die Kampftauglichkeit des Angreifers zu prüfen.

   

§ 7        Der Veranstalter

 

1. Als Veranstalter eines Kampfes gilt derjenige, der ein Training oder eine Veranstaltung ausgeschrieben hat. Dies kann auch eine gemeinschaftliche Gruppe sein.

  

2. Der Veranstalter trägt die Verantwortung dafür, dass nur volljährige und verantwortungsvolle Kämpfer an seiner Veranstaltung teilnehmen. Er kontrolliert im Vorfeld Personen und Material und kann beides nach eigenem Ermessen von seiner Veranstaltung ausschließen.

  

3. Kämpfer haben zu jedem Zeitpunkt die mittelbaren und unmittelbaren Anweisungen des Veranstalters und die durch ihn verhängten Sanktionen zu beachten.

               

4. Der Veranstalter regelt den Veranstaltungsort und den genauen Ablauf. Insbesondere fällt die Art eines stattfindenden Kampfes in seine Verantwortung. Dazu zählt auch eine Festlegung von Trefferpunkten. Der Veranstalter entscheidet, welche Einzelkämpfe oder Gruppenkämpfe stattfinden.

  

5. Der Veranstalter trägt die Veranwortung dafür, dass Erste-Hilfe-Material und gegebenenfalls weitere Notfallausrüstung vor Ort ist.

 

 

 

 


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